AGB
Verkaufs-, Lieferung- und Zahlungsbedingungen
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Nachfolgende Lieferungs-, und Einkaufsbedingungen haben für alle Geschäfte Gültigkeit. Andere Bedingungen, auch solche des Käufers oder Verkäufers, treten mit Auftragserteilung oder mit Annahme der Ware ausser Kraft. Ausser sie wurden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
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Die Ware ist vom Käufer unverzüglich zu überprüfen. Mängel sind nur innerhalb von 3 Tagen, bei uns eingehend, unter Vorlage der Rechnung oder des Lieferscheins schriftlich uns anzuzeigen. (natürlich auch per E-Mail)
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Bei mangelhafter Lieferung hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Minderung oder Wandlung sind ausgeschlossen, solange wir dem Käufer Ersatzlieferung anbieten. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
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Der Versand oder die Zusendung an den Empfänger erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers, ausser wir liefern mit eigenen Fahrzeugen an. Dies gilt auch für Geschäfte aus Internet Auktionen oder Internet Verkäufen.
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Die in unseren Preislisten (Netto) und auf unserer Website (Brutto) angegebenen Preise sind freibleibend und jeweils mit oder ohne Umsatzsteuer, die bei Rechnungsstellung gesondert aufgeführt wird. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Die Rechnungserstellung erfolgt mit dem Versand und/oder der Bereitstellung der Ware in unserem Hause.
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Die Annahme von Aufträgen und Bestellungen unsererseits erfolgt freibleibend vorbehaltlich unserer Liefermöglichkeiten. Lieferfristen gelten als nur annähernd gegeben. Bei teilweiser oder verspäteter Lieferung hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Lieferung des Restes.
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Der Rechnungsgegenwert ist laut Zahlungsbedingungen auf unserer Rechnung fällig.
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Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, 3% Zinsen über dem von uns bezahlten Zinssatz zu berechnen. Der Zahlungsverzug der Käufers entbindet uns von jeder weiteren Lieferpflicht/Leistungspflicht auch aus allen anderen Geschäftsabschlüssen mit diesem. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden sämtliche sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Der Käufer darf gegenüber Forderungen des Verkäufers nur mit rechtskräftig anerkannten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
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Alle Lieferungen von uns erfolgen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der Geschäftsbedingung mit uns bestehenden Verpflichtungen. . Wenn unsere Forderung um mehr als 30 % überdeckt sind, sind wir auf Wunsch des Käufers verpflichtet, bei einem entsprechendem Teil der gelieferten Ware auf unserer Eigentumsvorbehalt zu verzichten. Im übrigen wird dem Käufer das jederzeit widerrufliche Recht eingeräumt, über die unter erweitertem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zugunsten von Drittkäufern im üblichen Geschäftsgang unter folgenden Bedingungen zu verfügen, bzw. sie zu verarbeiten. A: Rechte und Ansprüche aus der Lieferung uns gehörender Ware an Dritte sind im voraus an uns abgetreten, insbesondere die Kaufpreisforderung gegen den Käufer der Ware. B: Neu hergestellte Sachen gehen in unserer Eigentum über. C: Pfändungsversuchen oder sonstige Zugriffe Dritter gegen Vorbehaltseigentum oder die an uns abgetretenen Forderungen und Rechte ist sofort zu widersprechen. Der Käufer verpflichtet sich, uns hiervon, wie von jeder anderen Gefährdung unseres Eigentums, auf dem schnellsten Wege zu benachrichtigen.
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Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird als ausschliesslicher Erfüllungsort und als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen Eutin vereinbart.
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Vereinbarungen die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
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Für alle Lieferungen von Planopapieren gelten im übrigen die Geschäftsbedingungen des Papierhandels in der jeweils gültigen neusten Fassung.
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Gemäss § 26 Bundesdatenschutzgesetz teilen wir Ihnen mit, dass wir alle geschäftsnotwendigen Personenbezogenen Daten maschinell Speichern.
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Rückgabe oder Umtausch kann nur mit unserer Zustimmung erfolgen und auch nur innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Bei zulässigen Rückgaben berechnen wir 15 % des Rückgabewertes als Bearbeitungsgebühr.
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Kostenvoranschläge und Angebote sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden dem Kunden bei Nichterhalt des Auftrages in Rechnung gestellt.
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Vereinbarungen und/oder Verträge aus Webdienstleistungen / Providerleistungen haben grundsätzlich eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um 6 oder 12 Monate (ergibt sich aus dem Zeitraum für den die Rechnung geschrieben wird) sofern diese nicht vom Kunden mindestens 4 Wochen vorher schriftlich gekündigt werden.
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Es ist ausschliesslich deutsches Recht zuständig.
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Sollten einzelne dieser Bedingungen -gleich aus welchem Grund- nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Zusatzvereinbarungen für den Bereich Datendienste, Webdienste
Die Firma Büromaschinen Sörensen Xtra (im folgenden bsx) erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn bsx sie schriftlich bestätigt.
Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von bsx, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser
Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.Vertragsschluss. Der Vertrag über die Nutzung von bsx Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Dienstleistungsvertrages durch bsx zustande. Bsx kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
Bsx kann seine Dienstleistungen auch durch Dritte erbringen, diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.
Leistungsumfang. Bsx ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den dem Dienstleistungsvertrag u. dessen Anlagen.
Soweit bsx entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatz-anspruch ergibt sich daraus nicht.
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die bsx Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
(a) bsx innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
(b) bsx unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten;
(c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die bsx Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
(d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am bsx Netz erforderlich sein sollten.
(e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen;
(f) bsx erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung
der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
(g) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die bsx durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen,
wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsberich des Kunden vorlag;
(h) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen;
(i) bsx entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1Lit. (b) und (c) genannten Pflichten, ist bsx sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(4) Bei durch BSX erstellte Webseiten, ist der Kunde / Auftraggeber grundsätzlich für deren Inhalt in Text, Bildern und Design verantwortlich. Die von BSX erstellten Webseiten sind grundsätzlich vom Kunden / Auftraggeber auf Richtigkeit und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen und alle Änderungswünsche BSX mitzuteilen.
Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der bsx Dienste durch Dritte ist nicht gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung
durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungsoder Schadensersatzanspruch.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen. die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der bsx Dienste durch Dritte entstanden sind.Zahlungsbedingungen
(1) Bsx stellt dem Kunden die im Dienstleistungsvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich, jeweils im voraus für das Folgehalbjahr.
(2) Die vereinbarten Entgelte sind halbjährlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.
(4) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekomgebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt von bsx sind vom Kunden zu tragen.
Sofern bei einem Anschluss auf bsx oder Hoster Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal Adapter, exklusive Modem Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
(5) bsx wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter Form zukommen lassen.
(6) Der Rechnungsbetrag muss bsx spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist bsx berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche bsx kann der Kunde nur mit unbestrittenen der rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die bsx die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Bundespost TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern bsx oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von bsx autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP´s) eintreten hat bsx auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen bsx, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Dauert eine erhebliche Behinderung länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die bsx Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag
verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches bsx liegende Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn bsx oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist bsx berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass bsx eine höhere Zinsenlast nachweist.
(2) bsx kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und/oder ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 1 Monat (2te Mahnung) erstreckt und bsx gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen. Die Sperr- und Endsperrgebühren betragen mindestens 25 Euro.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt bsx vorbehalten.Verfügbarkeit der Dienste
(1)bsx bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühes möglich angekündigt. bsx wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die bsx unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, dass bsx seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem
Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich bsx Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist bsx berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(4) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der bsx Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory Services).Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber bsx wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fährlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(2) bsx haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen bsx Leistungen unterbleiben. bsx haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
(3) bsx haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
(a) durch die Inanspruchnahme von bsx Diensten,
(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch bsx,
(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch bsx,
(d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens bsx,
(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch bsx nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf
den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der TELEKOM, beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung bsx für dem Kunden nachweislich entstandener Schäden auf den 1fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix Entgeltes.
(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die bsx oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der bsx Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommtZusätzliche Bestimmungen
(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne bsx Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Verkaufs-, Lieferung- und Zahlungsbedingungen der bsx
(a) Produktlieferungen für kaufmännisch/gewerbliche Besteller,
(b) Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten,
(c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionisierung in Projekten.
(2) Unter sonstige Aufträge fallen
a) Hardware Lieferung
b) Software Lieferung
c) Dienstleistungen, mit Ausnahme des in § 6 beschriebenen Leistungsumfanges.Preisänderungen
Preisänderungen durch bsx treten drei Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in welchem Sie dem Kunden mitgeteilt wurden. Im Falle der Preisänderung hat der Kunde das Recht den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle werden Preisminderungen gegen gegebenenfalls gewährte Nachlasskonditionen aufgerechnet. Eine Kündigung nach §17 ist ausgeschlossen, wenn sich die Erhöhung im Rahmen der Gebührenanpassungen von den von bsx genutzten öffentlichen bzw. vergleichbaren monopolistischen Diensten, hält. Preissenkungen gelten nicht als Preisänderungen und geben dem Kunden auch nicht ein Recht auf Kündigung gemäß §17Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist soweit dies gesetzlich zulässig ist, Eutin, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz der bsx.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Dienstleistungsvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
bsx - Lübecker Str. 11 B -23669 Timmendorfer Strand, Telefon: 04503-779-600 - Fax: 04503-779-602, E-Mail (allgemein): Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der bsx Kunden gebunden.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.Büromaschinen Sørensen Xtra / bsx.de, Version 7.01
Timmendorfer Strand, den 01.01.2006
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